Donnerstag, 21. August 2008

Zwangsversteigerungen in der Schweiz

Ring Ring. Der Wecker läutet. Wer hat nicht schon von der eigenen Immobilie geträumt?

Zuhauf bleibt dieser Traum unerfüllt, einerseits weil das nötige Geld für diese immense Investition fehlt und andererseits Sie sich davor scheuen, eine so immense Hypothek aufzunehmen, wie man es für einen Kauf eines Grundstücks in die Hand nehmen muss. Eine lange Liste von Beispielen von Leuten gibt es, welche aufgrund Immobilienbesitzes in eine Schuldenfalle getappt sind und deren Eigentum zwangsversteigert werden musste. Es ist tatsächlich so, dass die Zahl der Zwangsversteigerungverfahren Jahr für Jahr wächst. Das Leid der einen Personen ist jedoch die bescheidene Freude der anderen. So kommen nun die Menschen zum Zug, welche bisher noch nicht die Erfüllung ihres Traums von der Immobilie oder den eigenen vier Wänden im Grünen beim Fluss gewagt haben. Bekannt ist, dass erst eine Zwangsversteigerung die Chance eröffnet, eine Immobilie 30 bis 50 Prozent unter deren eigentlichen Wert zu erwerben.

Der Chance auf ein glückliches Schnäppchen stehen aber nicht gerade unbedeutende Risiken und Gefahren gegenüber: In manchen Fällen ist es nicht möglich die Immobilie von innen zu besichtigen. Der Bieter muss sich allein auf die Angaben des Gesamtgutachtens verlassen. Zudem hat der Auktionswinner keinerlei Anspruch auf Gewährleistungen.

Lassen Sie sich von dieser Hürde nicht verschrecken. Es gibt im Internet den kostenlosen Zwangsversteigerungskalender mit Steigerungsbedingungen auf erreichbar.ch. Wertvolle Gesamtgutachten können dabei helfen, die Chancen und Risiken im konkreten Fall genau einschätzen zu können.

Zum Schluss ein Tipp: Abonnieren Sie möglichst viele RSS-Kanäle und bestellen Sie zum Vergleich allwöchentlich Gesamtgutachten um sich ein Bild über die Lage auf dem Zwangversteigerungs-Markt zu machen.